Ich bin der Meinung, Gesprächstherapie und Beratung sollte für jeden bezahlbar sein. Deshalb gewähre ich Menschen mit niedrigem Einkommen - ob Einzelpersonen oder Paaren - bei entsprechendem Nachweis gerne eine Ermäßigung auf das sonst übliche Honorar.
Dazu gehören zum Beispiel Geringverdiener, Arbeitssuchende, ALG-Empfänger, Wohngeldempfänger, Auszubildende, Studenten usw. Die Ermäßigungen errechnen sich individuell.
Bitte informieren Sie mich schon bei der Terminvereinbarung über den Wunsch nach dem sozialen Honorar, damit wir Fragen zu den Voraussetzungen und gegebenenfalls erforderlichen Nachweisen direkt klären können.
Natürlich werden alle Daten streng vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht.